Welcher Führerschein ist für Quads / ATVs / UTVs erforderlich?

Welcher Führerschein ist für Quads / ATVs / UTVs erforderlich

In Deutschland gibt es keine eigene Führerscheinklasse für Quads, die auch "All Terrain Vehicles" (ATV) genannt werden. Quad-Fahrer benötigen entweder den Pkw- (Führerscheinklasse B) oder den Rollerführerschein (Klasse AM), abhängig von der Art des Quads. Manche Fahrzeuge können auch mit dem Traktorführerschein gefahren werden. Wenn das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden soll, muss es entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angemeldet und versichert sein. In Deutschland besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge als Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine zuzulassen. Dadurch entfällt eine Leistungs- oder Geschwindigkeitsbegrenzungen. Alternativ kann eine Zulassung als Traktor erfolgen.

Um mit einem Quad / ATV auf privatem Grund zu fahren, benötigt man keinen Führerschein. Im Fall der reinen Nutzung auf Privatgelände fahren, muss das ATV / UTV auch nicht versteuert oder registriert sein. 

In Deutschland gilt die Helmpflicht für ATVs und Quads, im Side by Side ist dies nicht der Fall, Polaris empfiehlt jedoch immer, einen Helm zu tragen.

Ein landwirtschaftliches Quadbike, das auf der Straße benutzt wird, muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugelassen und versteuert werden und all 2 Jahre zur Hauptuntersuchung. Sofern eine Zulassung erfolgen soll, muss Beleuchtung entsprechend geltenden Vorschriften verbaut sein. Diese ist bei allen Polaris-Fahrzeugen serienmäßig vorhanden. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliches Polaris-Originalzubehör zu kaufen, um das Fahrzeug individuell zu gestalten. Für alle verbauten Teile ist eine E-Prüfung vorgeschrieben.

Wo kann man in Deutschland und Österreich Quad fahren?